Praxisgemeinschaft Fetter & Hengler

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapeut:innen, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, sind, genau wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Mitglieder ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Als niedergelassene Vertragspsychotherapeutin, darf und muss Anna Fetter auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen tätig werden, wenn eine Erkrankung vorliegt. Das heißt sie darf weder die im Leistungskatalog der Kassen für diese Krankheit vorgesehenen Maßnahmen einem Kassenpatienten ganz oder teilweise privat in Rechnung stellen, noch darf sie Leistungen zu Lasten der Kasse erbringen, die in diesem Katalog nicht aufgeführt sind.

Welche psychotherapeutischen Behandlungen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Inzwischen stehen drei anerkannte Psychotherapieverfahren zur Auswahl: die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.

Psychotherapie als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen unterliegt weiteren besonderen Regelungen. Zu diesen gehört, dass nach den ersten diagnostischen Gesprächen ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden muss, der ggf. auch von einem externen Gutachter oder einer externen Gutachterin zu beurteilen ist. Nach der Genehmigung übernimmt dann die Kasse die Kosten für bestimmte Stundenkontingente (12 Sitzungen als Akuttherapie; 2x 12 Sitzungen als Kurzzeittherapie; 60 Sitzungen als Langzeittherapie). Sollte sich herausstellen, dass ein Kontingent nicht genügt, so sind Verlängerungen bis zur Höchstgrenze von 80 Sitzungen möglich.

Wenn bei einer laufenden Psychotherapie aus irgendeinem Grund für mehr als sechs Monate keine Sitzungen in Anspruch genommen werden, gilt die Therapie für einige Kassen als beendet. Vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung einer Psychotherapie kann eine neue Therapie nur unter erschwerten Bedingungen aufgenommen werden und ist dann in jedem Falle gutachterpflichtig.